Zum Inhalt

Bundeslaender und Bedarfserhebungsinstrumente

FEGH-Dokumentation unterstuetzt alle 16 Bundeslaender mit ihrem jeweiligen Bedarfserhebungsinstrument. Das Bundesland wird einmalig im Setup-Wizard oder jederzeit in den Einstellungen festgelegt.

Funktionsweise im Detail

Das Problem, das wir loesen

Das BTHG hat die Eingliederungshilfe zwar bundeseinheitlich neu aufgestellt — die konkrete Umsetzung ist aber Laendersache. Jedes Bundesland hat nach §131 SGB IX einen eigenen Landesrahmen- vertrag ausgehandelt, und fast jedes Bundesland hat dabei auf ein eigenes Bedarfserhebungsinstrument gesetzt. Fuer Einrichtungen, die ueber Landesgrenzen hinweg arbeiten, heisst das:

  • In Berlin nutzt man TIB + das handschriftliche Formular 101.
  • 100 km suedlich in Brandenburg: ITP Brandenburg.
  • In der selben Klienten-Akte muss beides moeglich sein, wenn Herr K. von Berlin nach Potsdam zieht.
  • Der Kostentraeger-Bericht an das Berliner Bezirksamt erwartet TIB-Formatierung; der Bericht an den LWV Hessen erwartet ITP.

Ohne durchdachte Mehrmandanten-Logik waeren das 16 parallele Apps. FEGH loest das mit einem einzigen Datenmodell + Bundesland- Profil-System: Das Bundesland steuert welche Dropdowns, welches Formular, welches Portal-Linkziel angezeigt werden. Der Rest bleibt identisch.

Konkretes Szenario: Ein Klient wechselt das Bundesland

Frau S. zog im August 2026 von Berlin nach Duesseldorf. Ihre Einrichtung (Berliner Traeger) betreut sie fuer eine Uebergangs- phase weiter. In Berlin war sie mit TIB + Formular 101 dokumentiert, der Kostentraeger war das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg.

August 2026 — Uebergabe in der Einrichtung.

Admin Anja oeffnet Frau S.' Klient-Akte:

  1. Bundesland-Override von Berlin auf Nordrhein-Westfalen
  2. Die App liest das neue Bundesland-Profil (BundeslandProfile.forLand(nrw)):
  3. Bedarfsinstrument: BEI_NRW (9 ICF-Lebensbereiche)
  4. Portal: PerSEH (LVR/LWL)
  5. Keine Formular-101-Anforderung
  6. Bestehende TIB-Ziele bleiben als icfBereiche erhalten — der ICF-Code d170 heisst in BEI_NRW genauso wie in TIB Berlin. Die App zeigt sie aber unter der BEI_NRW-Klassifikation an.
  7. Neue Ziele nutzen ab sofort BEI_NRW-Dropdowns.
  8. Kostentraeger-Wechsel: Anja ergaenzt die Fallnummer beim neuen Traeger (LVR Landschaftsverband Rheinland).

Beim Wirksamkeitsbericht Ende 2026 zeigt das PDF beide Perioden klar getrennt:

  • Jan-Jul: "Bedarfserhebung: TIB (Berlin)"
  • Aug-Dez: "Bedarfserhebung: BEI_NRW"

GAS- und POS-Messungen — bundesweit einheitlich — laufen nahtlos durch.

Die Instrument-Familien als Graph

flowchart TD
    ICF[ICF-Standard<br/>WHO-Klassifikation]

    ICF --> ITP[ITP-Familie<br/>9 Lebensbereiche]
    ICF --> BEI[BEI-Familie<br/>9 Lebensbereiche mit eigener Skala]
    ICF --> HMBV[HMBV-Familie<br/>5 Bereiche + Intensitaet 0-4]
    ICF --> EIG[Eigenstaendige Instrumente]

    ITP --> HE[Hessen ITP]
    ITP --> BB[Brandenburg]
    ITP --> MV[Mecklenburg-Vorpommern]
    ITP --> SN[Sachsen]
    ITP --> ST[Sachsen-Anhalt]
    ITP --> TH[Thueringen]

    BEI --> NRW[NRW BEI_NRW]
    BEI --> BW[Baden-Wuerttemberg BEI_BW]
    BEI --> SH[Schleswig-Holstein BEI-SH]

    HMBV --> HH[Hamburg HMBV]
    HMBV --> HB[Bremen HMBV-Adaption]

    EIG --> BE[Berlin TIB + Formular 101]
    EIG --> NI[Niedersachsen B.E.Ni]
    EIG --> BY[Bayern Gesamtplan / ANLEI]
    EIG --> RP[Rheinland-Pfalz generisch]
    EIG --> SL[Saarland SBI]

Die Instrument-Familien im Ueberblick

Warum 4 Familien und nicht 16 Einzelinstrumente? Weil viele Bundeslaender sich inhaltlich gegenseitig abgeschrieben haben — mit marginalen Anpassungen:

  • ITP-Familie (Hessen, Brandenburg, MV, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thueringen): Originalentwurf aus Hessen, direkt uebernommen. 9 ICF-Lebensbereiche + Freitextziele.
  • HMBV-Familie (Hamburg Original, Bremen adaptiert): 5 Kernbereiche mit 5-stufiger Unterstuetzungsintensitaet (0-4). Deutlich anders strukturiert als ITP.
  • BEI-Familie (NRW, BW, SH): ICF-basiert mit 9 Lebensbereichen, aber eigene Scoring-Skala pro Land.
  • Eigenstaendige: Berlin (TIB), Niedersachsen (B.E.Ni), Bayern (Gesamtplan → ANLEI-Migration 2026-2028), Rheinland-Pfalz + Saarland (generisches ICF).

Die App hat fuer jedes Instrument ein BundeslandProfil mit:

  • Bedarfsinstrument-Enum (fuer Logik)
  • Menschlesbare Bezeichnung (fuer UI)
  • Formular-Flag (hatFormular101: bool)
  • Fahrtzeit-Abrechenbarkeit (fahrtzeitAbrechenbar: bool — relevant fuer FLS-Berechnung)
  • Portal-URL fuer Einreichung
  • Besonderheiten als Freitext (fuer den Info-Dialog)

Was konkret passiert, wenn man das Bundesland aendert

Die Aenderung des Organisations-Bundeslands (Einstellungen → Bundesland) hat sofortige Auswirkungen auf die App:

Ort Was sich aendert
Neue Ziele anlegen Dropdown zeigt passendes Instrument
Berichte → Amtliche Formulare Portallinks aktualisiert
FLS-Berechnung fahrtzeitAbrechenbar-Flag greift
Setup-Wizard-Info-Karte Neue Besonderheiten angezeigt

Was sich NICHT aendert: bereits erfasste Ziele, bereits erstellte Rechnungen, bereits gespeicherte Wirkungsmessungen. Die sind historisch mit dem Bundesland verknuepft, das zum Zeitpunkt ihrer Entstehung galt. Das ist Absicht: Audits rekonstruieren die Vergangenheit, nicht den aktuellen Stand.

Rechtlicher Hintergrund

  • §131 SGB IX — Landesrahmenvertraege. Jeder LRV kann eigene Instrumente vorschreiben; 13 von 16 Laendern haben das genutzt.
  • §128 SGB IX — Wirksamkeitsnachweis (bundesweit GAS/POS).
  • §118 SGB IX — Bedarfsermittlung als Teil des Teilhabeplans.
  • Art. 20 DSGVO (Datenuebertragbarkeit): Bei Klient-Umzug muss die Akte im strukturierten, elektronisch verarbeitbaren Format uebertragbar sein. JSON-Export deckt das ab.

Warum ist das wichtig?

Nach §128 SGB IX und §131 SGB IX (BTHG) nutzt jedes Bundesland ein eigenes Bedarfserhebungsinstrument, das Pflichtbestandteil des Landesrahmenvertrages ist. Die App waehlt automatisch:

  • Die passenden ICF-Lebensbereiche (d1-d9) beim Anlegen von Teilhabezielen
  • Das Berliner Formular 101 (nur fuer Berlin)
  • Die richtigen Hinweise und Portallinks fuer die Einreichung

Uebersicht

Bundesland Instrument Struktur Portal
Baden-Wuerttemberg BEI_BW 9 ICF-Lebensbereiche KVJS/kommunal
Bayern Bayerischer Gesamtplan generisches ICF ANLEI (ab 03/2026)
Berlin TIB (Teilhabe-Instrument) Freitext + Formular 101 OPEN/PROSOZ (via beA)
Brandenburg ITP Brandenburg 9 ICF-Lebensbereiche Landesportal
Bremen HMBV (Bremen-Adaption) 5 Bereiche + Bedarfsintensitaet kommunal
Hamburg HMBV (Hamburger Manual) 5 Bereiche + Bedarfsintensitaet Behoerden-Portal
Hessen ITP Hessen 9 ICF-Lebensbereiche PerSEH (LWV)
Mecklenburg-Vorpommern ITP MV 9 ICF-Lebensbereiche Landesportal
Niedersachsen B.E.Ni 9 ICF-Lebensbereiche LS-EH-Portal (Dataport)
Nordrhein-Westfalen BEI_NRW 9 ICF-Lebensbereiche PerSEH (LVR/LWL)
Rheinland-Pfalz Teilhabeinstrument RLP generisches ICF LSJV eFalldaten
Saarland SBI generisches ICF LRV Saarland
Sachsen ITP Sachsen 9 ICF-Lebensbereiche KSV Sachsen
Sachsen-Anhalt ITP Sachsen-Anhalt 9 ICF-Lebensbereiche Landesportal
Schleswig-Holstein BEI-SH / PerSEH-SH generisches ICF Dataport-Sozialportal
Thueringen ITP Thueringen 9 ICF-Lebensbereiche Landesportal

Instrument-Familien

ITP-Familie (6 Laender)

Der Integrierte Teilhabeplan wurde in Hessen entwickelt und wird in Hessen, Brandenburg, MV, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen genutzt. 9 ICF-Lebensbereiche plus zusaetzliche Freitextziel-Felder.

HMBV-Familie (2 Laender)

Das Hamburger Manual zur Bedarfsermittlung ist die Hamburger Eigenentwicklung, Bremen hat es adaptiert. 5 Kernbereiche mit einer 5-stufigen Unterstuetzungsintensitaets-Skala (0-4).

BEI-Familie (3 Laender)

NRW (BEI_NRW), Baden-Wuerttemberg (BEI_BW) und Schleswig-Holstein (BEI-SH) nutzen ICF-basierte Instrumente mit 9 Lebensbereichen.

Eigenstaendige Instrumente

  • Berlin: TIB mit Berliner Formular 101
  • Niedersachsen: B.E.Ni (eigenes Design, ICF-orientiert)
  • Bayern: Gesamtplan (wird auf ANLEI migriert 2026-2028)
  • Rheinland-Pfalz, Saarland: generisch ICF

Bundesland einstellen

Beim Einrichten

  1. Setup-Wizard starten
  2. Auf der Profil-Seite: Bundesland der Organisation auswaehlen
  3. Die App zeigt die Besonderheiten des Bundeslandes als Info-Karte

Nachtraeglich aendern

  1. Einstellungen oeffnen
  2. Unter Zugriffsstatus auf Bundesland -> Aendern
  3. Neues Bundesland auswaehlen und speichern

Die Aenderung wirkt sich sofort aus: - Neue Teilhabeziele zeigen das passende Instrument - Formular-Vorlagen im Berichte-Bereich werden angepasst - Bereits angelegte Ziele bleiben erhalten (mit ihrem urspruenglichen ICF-Code)

Bundesland-Override pro Klient

In Grenzfaellen (Klient lebt in anderem Bundesland als der Traeger) kann ein einzelner Klient ein abweichendes Bundesland zugeordnet bekommen. Dann gelten fuer diesen Klienten automatisch die Dropdown-Listen und Formulare des Klient-Bundeslandes.

Diese Funktion ist derzeit ueber das Klient-Datenmodell aktivierbar (Feld bundeslandOverride). Eine UI-Integration im Klient-Formular folgt bei Bedarf.

Amtliche Formulare

Unter Berichte > Amtliche Formulare (alle Bundeslaender) findest du pro Bundesland:

  • Direkte Links zu den Landesportalen (PerSEH, ANLEI, LS-EH, ...)
  • Herunterladbare Blanko-PDFs wo oeffentlich verfuegbar
  • Hinweise zur Einreichung (beA, DE-Mail, Upload-Portal)

Rechtlicher Hintergrund

Die laenderspezifischen Instrumente sind im jeweiligen Landesrahmenvertrag nach §131 SGB IX verbindlich festgelegt. Die App zeigt bei jedem Bundesland an, welche LRV-Fassung aktuell gilt.

Wirksamkeit bundesweit

Die Wirksamkeitsmessung nach §128 SGB IX (GAS + POS) ist bundesweit gleich. Die landesspezifischen Unterschiede betreffen nur die Bedarfserhebung und die Formularpflichten.

Nicht implementierte Portal-Integration

FEGH-Dokumentation liefert aktuell keine direkte API-Anbindung an Landesportale wie PerSEH oder ANLEI. Grund: keine oeffentlichen Schnittstellen, juristische Auftragsverarbeitungs-Anforderungen. Die App exportiert strukturierte Daten (JSON, XRechnung, PDF) und unterstuetzt beim manuellen Eintragen in die Portale.

Diese Einschraenkung ist einheitlich fuer alle 16 Bundeslaender - weder Berlin noch NRW noch andere haben offene APIs fuer Drittsoftware.